Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Garage83 Automotive und Kunden über die vereinbarten Leistungen. Individuelle Vereinbarungen zum jeweiligen Auftrag gehen diesen Bedingungen vor.
1. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, telefonisch oder per Nachricht sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Leistungsumfang, Preis und Durchführung im Einzelfall vereinbart und der Auftrag angenommen wurden.
2. Gegenstand der Leistung
Gegenstand eines Auftrags kann die Prüfung, Erstellung oder Bereitstellung einer individuell bearbeiteten Softwaredatei, die Bewertung übermittelter Diagnosedaten oder die vereinbarte Bereitstellung von Programmierausrüstung und Arbeitsplatz sein. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Voraussetzung für die Dateibearbeitung sind geeignete, rechtmäßig bereitgestellte Daten und zutreffende Angaben zu Fahrzeug, Steuergerät, Softwarestand und vorgesehenem Einsatzzweck. Ob eine Bearbeitung technisch möglich ist, wird vor Annahme des Auftrags geprüft.
3. Auslesen und Aufspielen
Das Auslesen und Aufspielen von Fahrzeugdateien führt der Kunde eigenständig durch. Soweit am Standort Programmierausrüstung oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, werden Zeitraum, Geräte, Nutzung und Vergütung gesondert vereinbart. Vor der Nutzung sind Fahrzeugzustand, Spannungsversorgung und Datensicherung zu prüfen.
4. Zulässigkeit der Verwendung
Eine Softwareänderung darf im öffentlichen Straßenverkehr nur verwendet werden, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und Eintragungen vorliegen und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Nicht genehmigte Änderungen sind ausschließlich für Fahrzeuge vorgesehen, die nachweislich nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Änderungen oder Deaktivierungen gesetzlich vorgeschriebener Abgas- und Sicherheitssysteme für den öffentlichen Straßenverkehr werden nicht angeboten.
5. Bereitgestellte Daten und Komponenten
Der Kunde stellt nur Daten und Komponenten bereit, zu deren Nutzung und Bearbeitung er berechtigt ist. Bei Anfragen zu Schließ- und Wegfahrsperrensystemen können geeignete Nachweise verlangt werden. Einsendungen erfolgen erst nach Absprache über die benötigten Komponenten und den Ablauf.
6. Preise und Termine
Preis, Zahlungsbedingungen und voraussichtliche Bearbeitungszeit werden im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgelegt. Bei einer Änderung des vereinbarten Umfangs wird ein zusätzlicher Aufwand vor Ausführung abgestimmt. Für Verbraucher werden die maßgeblichen Endpreise ausgewiesen.
7. Ergebnisse und Mängelrechte
Technische Angaben zu möglichen Leistungs- oder Verbrauchswerten sind unverbindliche Orientierungswerte, sofern im Einzelauftrag kein bestimmtes Ergebnis ausdrücklich vereinbart wurde. Für Mängel der vereinbarten Leistung gelten die gesetzlichen Rechte.
8. Haftung
Für Schäden und Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Diese Bedingungen beschränken keine Ansprüche, die gesetzlich nicht beschränkt werden dürfen.
Stand: September 2026